Die Schwimmschule Schwimmdividuell arbeitet in kleinen Gruppen und individuell. Wir stehen für alle Menschen- mit und ohne Handicap - gerne zur Verfügung, die Schwimmen
erlernen oder verbessern wollen.
Die Kurse werden ausschließlich durch qualifiziertes und geschultes Personal durchgeführt Bei uns sind alle ausgebildete Rettungsschwimmer.
Wir behalten uns vor, den Kursort und/oder die Kurszeiten zu variieren, sofern dies für die
Durchführung erforderlich bzw. nützlich ist.
Die von der Schwimmschule Schwimmdividuell genutzten Schwimmbäder und -hallen unterliegen regelmäßigen hygienischen Kontrollen und entsprechen den hygienischen
Vorschriften öffentlicher Schwimmbäder.
Dem Sport- und Bäderamt Wuppertal obliegt das alleinige Hausrecht in den Wuppertaler Schwimmbädern. Den Anweisungen der Kursleiter und der Bademeister ist daher unbedingt
zu folgen. Foto- und Filmaufnahmen sind nur gestattet, sofern die Schwimmschule und die
Badleitung diesen vorher zugestimmt haben.
Von der Schwimmschule selbst erstellte Filmaufnahmen während der Kurse dürfen von der
Schwimmschule für eigene Referenz- und Werbezwecke in branchenüblichem Umfange
genutzt werden.
Die Schwimmschule Schwimmdividuell, deren gesetzliche Vertreter und die Erfüllungsgehilfen haften gegenüber den Schwimmschülern nur für Vorsatz oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, im Übrigen wird eine etwaige Haftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Alle Unfälle oder Verletzungen sind unverzüglich bei der Schwimmschule anzuzeigen. Verspätete Anzeigen führen zum Ausschluss des Versicherungsschutzes. Die Schwimmschule Schwimmdividuell haftet nicht für mitgebrachte Sachen der
Schwimmschüler. Jeder Schwimmschüler hat insofern selbst auf seine mitgebrachten Sachen zu achten und diese ggf. in die dafür vorgesehenen verschließbaren Schränke zu verbringen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Dies gilt auch für das Abbedingen dieses Schriftformerfordernisses.
Für den Fall, dass es zwischen den Vertragspartnern zu Meinungsverschiedenheiten über das Zustandekommen des Vertrages und/oder über die Auslegung von Vertragsbestimmungen
und/oder bei der Durchführung des Vertrages kommen sollte, ist der Ort der Schwimmschule ausschließlicher Gerichtsstand, sofern nicht ein gesetzlicher ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
Eine verbindliche Anmeldung und der Kursvertrag kommen NACH Überweisung der aktuellen Kursgebühr zustand. Kurse werden für die Zukunft bezahlt. Bereits bestehende Kunden werden bei der Platzvergabe vorrangig behandelt. Alle weiteren Kursplätze werden nach der Reihe der eingehenden Anmeldungen / Vorgespräche und
Vereinbarungen vergeben.
Für Stunden die von Seiten der Schwimmschule ausfallen, wird ein Ersatztermin genannt. Nur wenn kein Termin gefunden wird, kommt es zur Erstattung der anteiligen Kursgebühr.
Die Absage einer Kursstunde durch die Teilnehmer muss bis 24 Std vor der üblichen Durchführung erfolgen oder aus Krankheit erfolgen. Abgesagte Stunden werden mit einem möglichen Folgekurs verrechnet. Bei Beendigung eines Kurses kann der Betrag auch
zurückerstattet werden. Wir behalten uns vor, bei zu häufiger Absage nach eigenem Ermessen den Kurs abzubrechen. Wird der Kurs abgebrochen erhält der Teilnehmer keine Rückzahlung.
Die Fortführung der Kurse wird individuell besprochen. Mindestens 3 Wochen vor Kursende wird über die Fortführung gemeinsam entschieden. Es gibt keine offiziellen
Kündigungstermine! Es gilt Punkt 9 auch für die kommenden Kurse/Anmeldungen.
Die Kursgebühr beträgt bei Einzelanmeldung pro Übungseinheit (45min) 30€. Bei Anmeldung
von 2 Personen gleichzeitig pro Person und ÜE 25€,
bei Anmeldung von mehr als 3 Personen
gleichzeitig 22,50€ pro Person und ÜE.
Die einzelnen Zeiträume werden auf der Homepage
bekannt gegeben.
In jede Gruppe werden höchstens 4 Teilnehmer gebucht (nur auf besonderen Wunsch erhöhen wir um 1 Teilnehmer).
Gespräche mit der Kursleitung bitte vor oder nach der
Kurszeit führen.
Damit sich ein Lernerfolg einstellt, bitten wir um pünktliche und regelmäßige Teilnahme!
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht.
In einem solchen Fall gilt die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung als ersetzt, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern dieser Vertrag Lücken aufweisen sollte.